Im Scheck- und Überweisungsverkehr beträgt die Steuer 0,5 Prozent des Betrages. (Quelle: Die Welt 2001)
Lediglich ein Fünftel der Kosten im Überweisungsverkehr innerhalb des Euroraums würden auf die Schnittstellen mit den Notenbanken entfallen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Sie sollte als sogenanntes Automated Clearing House in Deutschland den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr (Beträge bis zu 5000 DM) abwickeln. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)