Da der Arbeitgeber während der Fortbildung üblichweise die Vergütung fortzahlt oder einen Unterhaltszuschuß gewährt, hängt von ihrer Dauer im Regelfall die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen maßgebl. ab. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Üblichweise wird das Rating vom Unternehmen selbst bestellt und bezahlt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)