Die Energie muß also erst zu den Abnehmern, zum Beispiel Industriebetriebe oder Haushalte, transportiert werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zu den Abnehmern gehört auch die Wärmestube des Deutschen Roten Kreuzes in der Samariterstraße. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Nicht bezifferbar sind zudem fällige Hermes-Export-Bürgschaften, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Abnehmern in Rußland, Südostasien und Lateinamerika neu anfallen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)