Darüber hinaus haben wir keinen Grund zu der Annahme, daß die Käufer der MTW Werft Wismar ihre Investitions- und Beschäftigungsverpflichtungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag zukünftig nicht erfüllen können oder wollen." (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Am 2. 9. 1991 übertrug Kseine Geschäftsanteile auf die D. Der Abtretungsvertrag enthielt folgende Vereinbarung: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein solcher Fall liege hier vor, weil der Kl. durch den Abtretungsvertrag vom 11. 9. 1989 ohne Einschränkung sämtliche Unterhaltsbeträge abgetreten worden seien, die der Unterhaltspflichtige im Rahmen des Unterhaltsrechtsstreits zahlt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)