Das Gericht führte aus, dass das Abwicklungsverfahren der Direktbank wesentliche organisatorische beziehungsweise auch Softwaremängel habe. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Als Ultima Ratio ist nicht auszuschließen, dass die Zentralbanken selbst grenzüberschreitende Abwicklungsverfahren für die Weiterleitung von Zahlungen zur Verfügung stellen." (Quelle: Die Welt 2001)
Der Kunde erhielte Zugang zu einem integrierten Handels- und Abwicklungsverfahren, verbunden mit sehr niedrigen Kosten. (Quelle: DIE WELT 2000)