Nun muss aber weder ein Ehemann noch jemand, der sich durch Anerkenntnis zu einem Kind bekannte, tatsächlich dessen Erzeuger sein. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Solange Ich Mich als Inhaber behaupte, bin Ich der Eigentümer der Sache; entgeht Mir's wieder, gleichviel durch welche Macht, z. B. durch mein Anerkenntnis eines Anrechts Anderer an die Sache -, so ist das Eigentum erloschen. (Quelle: Projekt Gutenberg)
Wollten sie bei dieser Anerkenntnis gleichwohl ihren Nutzen, wollte Jeder den seinigen behaupten, so mußten sie ihn eben in der Rechtsverdrehung oder Intrige suchen. (Quelle: Projekt Gutenberg)