Eine entsprechende Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München gefällt (Aktenzeichen: II R 58/98), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Deutsche Anwaltauskunft ist übrigens unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/Min.) zu erreichen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)