Die Mitarbeiter des Anzeigenblattes nur telefonisch zu unterrichten, genüge keineswegs - "man muss sich zumindest eine schriftliche Bestätigung vom Anzeigenblatt geben lassen". (Quelle: Süddeutsche Online)
Wuppertal - Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ein Strafverfahren wegen Bestechung gegen den Geschäftsführer des Anzeigenblattes Wuppertaler Rundschau, Rainer Wolff, gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 5000 Euro eingestellt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Stellengesuche eines Anzeigenblattes las der Techniker Thomas K. stets gründlich. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)