Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, unentgeltliche oder verbilligte Job-Tickets oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zur Arbeitsstätte vermindern die ermittelte Entfernungspauschale. (Quelle: DIE WELT 2001)
Werden Teile des Einkommens in steuerfreie Arbeitgeberleistungen umgewandelt, kommt dieser Lohn meist ungeschmälert beim Empfänger an. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)
Kompensation: Die Arbeitgeberleistungen (Lohnzahlungen und Rentenbeiträge über den gesetzlichen Vorgaben) werden durch Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit und durch Beiträge der Arbeitnehmer nicht vollständig kompensiert. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)