Bescheinigungen der Krankenkasse (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), auch hier ist die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren zu beachten, wer zu spät kommt, hat Pech. (Quelle: DIE WELT 2001)
Kriminaldirektor Albert Bitscheltsrieder, Leiter der bayerischen Internetfahnder, forderte am Samstag auf einer Talkrunde zur Info-Börse der Ludwig-Maximilians-Universität eine längere Aufbewahrungsfrist der Userdaten. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Aufbewahrungsfrist betrage lediglich fünf Jahre. (Quelle: DIE WELT 2000)