Damit werden Sachsens Kindertagesstätten zu bloßen Aufbewahrungsorten. (Quelle: Junge Welt 2000)
"Wir wehren uns dagegen, unsere Kitas durch die Bildung zu großer Gruppen zu reinen Aufbewahrungsorten für Kinder werden zu lassen", hieß es darin. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
21, 22) oder selbständige Abteilungen des Deckungsstocks mit unterschiedlichen Aufbewahrungsorten gebildet werden (§ 66 VII VAG; vgl. Nrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)