Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungszeit einer Leiche von mindestens 48 Stunden verstößt gegen die muslimischen Sitten, nach denen ein Mensch oft schon wenige Stunden nach seinem Ableben unter (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Ansonsten werden nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit alle Fundsachen von Wert an gemeinnützige Organisationen verteilt. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Aufbewahrungszeit der vielen Fundsachen beträgt sechs Wochen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)