Warnecke war der einzige Hooligan, der in Frankreich vor Gericht stand. Für ihn gilt nun für zehn Jahre ein Aufenthaltsverbot in Frankreich. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Aufenthaltsverbot gilt ebenso für die Arbeitsstätte des Opfers. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
In 143 Fällen verwiesen die Beamten überführte Prügler sofort aus der Wohnung. 46 Mal sprach die Polizei ein Aufenthaltsverbot aus. (Quelle: Neues Deutschland 2002)