So ist durchaus nicht gesichert, dass es gelingt, Verfassungscharta und Ausführungsgesetz in der kommenden Woche zu verabschieden. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Im Rechtlichen sprechen die Richter sogleich vom inzwischen bestens bekannten preußischen Ausführungsgesetz zum Reichsgerichtsverfassungsgesetz von 1878. (Quelle: Die Zeit 1970)
Jedoch ist diese Angelegenheit nie durch ein Ausführungsgesetz geregelt worden, woraus folgt, dass der Artikel nicht vollziehbar ist und somit niemand ein Recht daraus ableiten kann. (Quelle: Die Welt 2002)