Die praktische Handhabung des § 23 ZPO, wichtiges Auslegungskriterium für eine Prozeßvoraussetzungsnorm, würde erschwert und mit Unsicherheiten belastet. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das oft mißbrauchte Auslegungskriterium der Effizienz stellt keinen Selbstwert dar, sondern einen Relationsbegriff, der konkrete (Verfassungs-)Vorgaben braucht, die er in Beziehung setzen kann (62). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als Auslegungskriterium für das Ausmaß der Arbeitspflicht hinsichtl. ungewöhnl. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)