Der Auslieferungsschein wurde am 15 2. 1984 gegen 11.00 Uhr in das vom ArbG bei dem Postamt 1 Stuttgart unterhaltene Abholfach gelegt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Zwar habe dieser selbst am 3. 4. 1971 den Auslieferungsschein unterzeichnet, er sei aber an diesem Tage nicht in den Besitz der Einschreibesendung gekommen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)