Unaufmerksamkeit eines Autofahrers soll die Kollision verursacht haben. - Zwei Autos stießen Sonnabend auf der B 179 in Höhe der Autobahnbrücke in KW zusammen. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Mit diesem vom ADAC veröffentlichten Urteilsspruch entschied das Amtsgericht Gelsenkirchen zugunsten eines Autofahrers, dem die gegnerische Versicherung die Schadensersatzansprüche unzulässig stark gekürzt hatte. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Der Polizist habe sich durch eine Handbewegung des Autofahrers bedroht gefühlt und geschossen, erklärte die Staatsanwaltschaft. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)