Durch die Einführung einer Bagatellklausel von 100 000 / 50 000 Euro, unterhalb derer das Gesetz keine Wirkung haben solle, würden ganze Unternehmensgruppen dem Schutze des Gesetzes entzogen. (Quelle: Die Welt Online)
Kleine und mittlere Unternehmen sind vor dieser Abgabe mit einer Bagatellklausel geschützt, wie Umweltminister Müller bestätigte. (Quelle: DIE WELT 2000)
Jetzt sieht eine Bagatellklausel vor: Nur wenn die Nachteile für die Umwelt offensichtlich gering sind, reicht es, das Bauvorhaben den Behörden anzuzeigen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)