Wer 5000 Mark Barlohn auf die Hand bekommt, dessen Kaufkraft ist um diesen Betrag gestiegen. (Quelle: Die Zeit 1997)
Im Falle einer Lohnerhöhung besteht daher die steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, anstelle von Barlohn einen entsprechenden steuerfreien Sachbezug in Form der kostenlosen Nutzungsüberlassung eines Computers oder auch eines Mobiltelefons zu vereinbaren. (Quelle: Die Welt Online)
Es kommt nach Angaben der Steuerberaterkammer nicht darauf an, ob der geldwerte Vorteil zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn oder anstelle von Barlohn gewährt wird. (Quelle: Die Welt Online)