Bauspardarlehen: Bei den meisten Tarifen ergibt sich die Höhe des Darlehens aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auch Bausparguthaben sind befreit, wenn der Bausparer Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie oder eine Arbeitnehmerzulage hat. (Quelle: Die Zeit 2001)
Die größte Schwäche dieses Ansatzes sei es, dass das angesparte Bausparguthaben inklusive der Wohnungsbauprämie nach Ablauf einer 7-jährigen Frist dem Sparer zur freien Verfügung steht, also nicht zwingend in den Bau oder Kauf von Wohneigentum fließt. (Quelle: DIE WELT 2001)