Der Heimbetreiber wiederum hält dem Landratsamt die Beurteilung des MDK München entgegen, seine Anstalt gebe zu "keiner Beanstandung" Anlass. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Der Medizinische Dienst in München habe bei seinem Besuch vor kurzem "keine Beanstandung" gehabt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Für die Ermittler auch dies noch kein Grund zur Beanstandung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)