Der Experte drückte sich bei der Zusammenfassung des Ergebnisses gerichtstypisch etwas geschraubt aus: "Eine Beaufschlagung von Geruchsimmissionen aus dem Anwesen des Beklagten auf das Anwesen des Klägers ist zu verneinen." (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Der Weg der Rückbefeuchtung der wie bisher übertrockneten Muster durch Beaufschlagung mit Dampf nach dem "Eierkocherprinzip" ist im Prinzip gangbar. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)