Betrachten wir die Gutsle mit den Bildern und ihre vier Begriffsmerkmale "Keks", "Weihnachten", "schwäbisch" und "steinhart" im Detail. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die angegriffene Verwaltungshandlung muß objektiv die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts i. S. des § 35 VwVfG erfüllen (6). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Es wäre offensichtl. verfehlt, aus den entsprechenden Ausschußäußerungen eine legislative Festschreibung der damals bekannten Begriffsmerkmale zu entwickeln (ebenso Hanau, BB 1980, 169; H. P. Müller, DB 1979, 1746, 1749; Rüthers, in: (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)