Wie die Polizei mitteilte, wurde das Fahrzeug in Polizeibegleitung zum Beladeort zurückgefahren. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
(2) Hat ein Unternehmen im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen Sitz, so entscheidet diejenige höhere Landesverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Beladeort liegt. (Quelle: Sartorius: Gesetze)