Anders als Betriebe müssen Arbeitgeber aus Privathaushalten beim Arbeitsamt keine Betriebsnummer beantragen und sich auch nicht an die Kranken- oder Rentenversicherungen wenden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Anders als Betriebe brauchen Privathaushalte beim Arbeitsamt keine Betriebsnummer zu beantragen, ebenso wenig müssen sie sich an Kranken- oder Rentenversicherungen wenden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dazu benötigen sie eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)