In die Szene "Nach den Gebet" von Rudolph Ernst investierte eine deutsche Bieterin 66000 Euro. (Quelle: Süddeutsche Online)
Er lobt eine Bieterin im Saal für ihre "richtige Entscheidung". (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das klagende Unternehmen hatte bei der Ausschreibung das niedrigste Angebot abgegeben, die Stadt hatte den Auftrag jedoch an die an zweiter Stelle liegende Bieterin vergeben, weil diese über die größere fachliche Erfahrung verfüge. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)