Nach Durchsicht der Literatur kamen die Experten zu dem Schluss, dass die Reaktionsfähigkeit und Konzentration bei 10 Nanogramm pro Milliliter THC ungefähr einem Blutalkohol von 0,5 Promille entspricht. (Quelle: Die Zeit 2001)
Die Promillegrenze für ein Fahrverbot sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille Blutalkohol. (Quelle: DIE WELT 2001)
Kein Pardon ab 0,5 Promille Blutalkohol (Quelle: DIE WELT 2001)