Dargestellt wird nicht nur die Historie der Feintäschner, sondern auch die des Sattler- und des Buchbinderhandwerks. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Vorliegend steht der Eignung der Beigel. zu 1) für den geplanten Betrieb des Polsterers- und des Buchbinderhandwerks entgegen, daß sie zum selbständigen Betrieb dieser Handwerke nicht berechtigt ist (vgl. Anl. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)