Dow hatte am 1. September 80 Prozent der Anteile an BSL von der Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) offiziell übernommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dieser Beschluß wurde jetzt aber vom Berliner Landgericht aufgehoben, so daß die BvS die Vermerke beim anstehenden Revisionsverfahren um die Novum als Beweismittel verwenden kann. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die von der BvS beschlagnahmten Anwaltsvermerke lassen jedoch den Schluß zu, daß KPÖ-Anwälte in diesem Verfahren Beweise manipuliert und Zeugen beeinflußt hatten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)