Von Februar 1995 bis Januar 2000 saß der Computerkriminelle im Gefängnis, und seit seiner Freilassung ist ihm von einem US-Gericht verboten, innerhalb von drei Jahren einen Computer zu benutzen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Im Strafrecht werden die Instrumente gegen Computerkriminelle und Kreditkartenbetrüger den Realitäten angepaßt werden, die Rassendiskriminierung ist nun auch in der Schweiz gesetzlich verboten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)