In einer neuen DIN-Vorschrift, die von August an gilt, heißt es: "Tragwerke, die durch Menschen zu Schwingungen angeregt werden können, sind gegenüber den auftretenden Resonanzeffekten auszulegen." (Quelle: Süddeutsche Online)
"Die genügen zwar nicht der DIN-Vorschrift, sind aber nützlich", sagt Ehrhard. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die DIN-Vorschrift ließe keinerlei Verunreinigung durch Kolibakterien zu, da hier Trinkwasserqualität zugrundegelegt würde. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)