Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Verrat eines Dienstgeheimnisses. (Quelle: Die Zeit 1988)
Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses hatte ihn das Münchner Amtsgericht am 9. März vorigen Jahres zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 3000 Mark verurteilt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der ehemalige Hauptkommissar Wolfgang Jandke wurde wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt (Quelle: DIE WELT 2001)