Gertz: Die Regelung für die Versorgung von Soldaten, die im Einsatz einen sogenannten "qualifizierten Dienstunfall" erleiden, sind in aller Regel befriedigend. (Quelle: Die Zeit 2001)
Ansprüche Hinterbliebener seien gegen den Dienstherrn bei einem Dienstunfall begrenzt, hieß es vom Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Celle. (Quelle: Die Welt Online)
Erster Dienstunfall: Polizei und Feuerwehr wollten in Hamburg offenbar gleichzeitig am Einsatzort sein. (Quelle: BILD 1999)