Brüssel verbietet die Kapitalauszahlung von Renten an Arbeitnehmer bei Domizilwechsel innerhalb des EG- und bald auch des EG/Efta-Raumes. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Daran knüpft sich die Fragestellung an, ob die Bet. zu 1 und 2 zum Zeitpunkt der Eheschließung ein anderweitiges Wahldomizil begründet hatten und damit ein Domizilwechsel eingetreten ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)