Dieser rechtliche Kunstgriff die EBK kann sich normalerweise nicht mit Rundschreiben über das im Bankengesetz verankerte Bankgeheimnis hinwegsetzen wird vom Direktor des EBK-Sekretariats, Daniel Zuberbühler, mit der besonderen Situation gerechtfertigt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Aufhebung des Bankgeheimnisses erfolgt über ein Rundschreiben der EBK, das die über 400 Banken zur Meldung dieser Vermögenswerte auffordert. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), die Bankiervereinigung und der frühere US-Notenbankchef Paul Volcker einigten sich auf ein bisher einmaliges Vorgehen zur Behandlung von Ansprüchen auf die sogenannten nachrichtenlosen Vermögen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)