Das verstößt zwar gegen EG-Recht, das den Mitgliedstaaten verbietet, ihren Bauern durch nationale Förderung Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. (Quelle: Die Zeit 1986)
Mit Unterstützung der Landwirtschaftsminister der Europäischen Gemeinschaft darf Frankreich EG-Recht verletzen - bis Ende März, wenn die Parlamentswahlen in Frankreich abgeschlossen sind. (Quelle: Die Zeit 1978)
Allerdings würde Deutschland bei einer Ausweitung der Tests von geltendem EG-Recht abweichen. (Quelle: DIE WELT 2001)