Ursprünglich war in den vom Bundestag beschlossenen Eckpunkten zur dritten Stufe der Gesundheitsreform vorgesehen, daß Beitragsanhebungen bei den Kassen erst ab 1. Januar 1997 Zuzahlungserhöhungen für die Patienten nach sich ziehen sollten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Leistungen zur Gesundheitsförderung sollen Kassen künftig weiter anbieten dürfen, heißt es in den Eckpunkten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Kammer halte an ihren Eckpunkten zur Haushaltspolitik fest, betonte Kramp. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)