Roland Schurig, zuständig für das City-Parkmanagement, verweist auf die Eichordnung, einen Anhang zum deutschen Eichgesetz: Unter Punkt 26 ist hier festgelegt, daß Parkuhren von der Eichpflicht ausgenommen sind. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
So legt es die Eichordnung fest. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen teilte mit, bei fast drei Viertel der Testeinkäufe in zwölf Städten sei gegen die Eichordnung verstoßen worden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)