Der Angeklagte muss vier Jahre lang monatlich 150 Mark Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten aus dem Einbruchsdiebstahl zahlen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Dazu zählen Diebstahl von Kfz, Mopeds, Motorrädern, Fahrrädern, Einbruchsdiebstahl in Wohnungen und Baustellen. (Quelle: Junge Welt 1999)
Maritta Klein, Marienfelde: Mein Mietvertrag enthält eine Formularklausel, wonach ich mich verpflichte, "eine Familien-Versicherung bzw. Hausratversicherung zum Neuwert unter anderem wegen Einbruch und Einbruchsdiebstahl" abzuschließen und zu unterhalten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)