1. Aus dem Einfuhrvertrag vom 26. 2. 1990 wurde die Bauakademie als Schuldnerin des dort festgelegten Importabgabepreises verpflichtet. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit Einfuhrvertrag vom 20. 4. 1988 (Komplex 2) wurde die Lieferung eines Gestellmontageautomaten zum Importabgabepreis von 14,778 Mio. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Deshalb "annulliere" sie "endgültig einseitig" den Einfuhrvertrag und bitte, auch den Importvertrag zu kündigen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)