Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Bewertung auf der Grundlage der alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, die bei nur zehn bis 20 Prozent des tatsächlichen Wertes lag. (Quelle: Die Welt 2002)
Die alten Einheitswerte müssten abgeschafft und die Verwaltungsabläufe stark vereinfacht werden. (Quelle: Die Welt 2001)
Die bisher gültigen Einheitswerte sollen demnach durch höhere Grundsteuerwerte ersetzt werden. (Quelle: DIE WELT 2000)