Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründung will der 63 Jahre alte pensionierte Gymnasiallehrer mit seinem Anwalt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen. lby (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Verteidigung von Schmitz hingegen kündigte sofort die Einlegung von Rechtsmitteln an. (Quelle: Die Welt 2001)
Aber die angeordnete Einlegung von Rechtsmitteln bringt vorerst kaum mehr als eine weitere Galgenfrist. (Quelle: Die Welt 2001)