Die Zeiten, in denen der Adelstitel oder zumindest ein Dr. jur. Einstellungsvoraussetzung waren, sind längst vergangen. (Quelle: Die Zeit 1998)
Während im weltlichen Unternehmen die Konfessionszugehörigkeit meist bloß ein Auswahlkriterium neben anderen darstellt, ist in sogenannten Tendenzbetrieben wie Kirchen oder Parteien das richtige Gesangbuch meist eine wesentliche Einstellungsvoraussetzung. (Quelle: Die Zeit 1999)
Immer mehr Kanzleien fusionieren zu Großkanzleien, meist mit internationalen Partnern, was das Anforderungsprofil verändert: Auslandserfahrung und verhandlungssicheres Englisch sind hier Einstellungsvoraussetzung. (Quelle: Die Zeit 2002)