Zum Anwesen gehört auch eine geräumige Einzelgarage. (Quelle: DIE WELT 2000)
Außerdem zahlt sie ihre Prämien jährlich und stellt ihren Wagen in der Einzelgarage ab. (Quelle: OTS-Newsticker)
Eine Überschreitung des Flächeninhalts des für eine Einzelgarage grundsätzlich angemessenen und erforderlichen Ausmaßes um 50 % ist nur geringfügig. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)