Den Bestimmungen des Gesetzes unterliegen z. B. Waagen, Zapfsäulen, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Taxameter, Verkehrsradargeräte. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Elektrizitätszähler: Instandsetzung sowie Lieferung von fabrikneuen sowie neuwertig aufgearbeiteten Zählern und Schaltuhren mit amtl. Beglaubigung durch die staatlich anerkannte Hauptprüfstelle für Meßgeräte für Elektrizität EF 6 (Quelle: Hoppenstedt)
Produktion von Prüfgeräten für Elektrizitätszähler (Quelle: Hoppenstedt)