Im "Entlassungszeugnis" des 17jährigen steht: "War zuweilen unterbrochen, auch fehlte seinem Schulbesuch unausgesetzte Regelmäßigkeit." (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das bestätigt ihm mehr als fünf Monate nach der Gesamtkapitulation das Entlassungszeugnis. (Quelle: TAZ 1991)