So sähen erste Gesetzesentwürfe der neuen Bundesregierung auch den Wegfall des Vorkostenabzugs und des Erhaltungsaufwandes vor. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ausschlaggebend für dieses operative Ergebnis waren weitere deutliche Verringerungen des Personalaufwandes, des Strombezugsaufwandes und des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes. (Quelle: OTS-Newsticker)
Auf dem Gebiet des Miet-, Wohnungs- und Grundstücksrechts bejaht der BFH (Nr. 13) die Abziehbarkeit des Erhaltungsaufwandes des Vorbehaltsnießbrauchers an einem Mietwohngrundstück als Werbungskosten. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)