Auch wenn Hausbesitzer den Bürgersteig von Schnee und Eis befreit haben, müssen Fußgänger noch mit glatten Stellen rechnen, so dass sie nicht automatisch einen Ersatzanspruch haben, wenn sie fallen und sich verletzen (Landgericht Itzehoe, 3 O 81/97). (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Ersatzanspruch wegen Strafverfolgungsmaßnahmen sei jedoch auf die Person des Beschuldigten beschränkt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Liegt etwa ein Zinsversprechen von mehr als 20 Prozent für eine festverzinsliche Kapitalanlage von 1000 DM vor, wird dem Opfer von vornherein Mitverschulden zur Last gelegt, der Ersatzanspruch kann dann um ein Drittel gemindert werden. (Quelle: Süddeutsche Online)