Käufer können also noch bis zu zwei Jahren nach dem Erwerb eines Produkts Fehler kostenlos beheben lassen oder Ersatzware verlangen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
- Recht auf mängelfreie Ersatzware (nur bei sogenanntem Gattungskauf - kein Einzelstück) (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Übersendet der Verkäufer unaufgefordert Ersatzware, ist das nach den Grundsätzen über die Zusendung unbestellter Ware zu behandeln. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)