Sie will jedoch nur einen allgemeinen Abschlag von zehn statt 30 Prozent zulassen und auf die Alternative des "Ertragswertverfahrens" verzichten. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Im Unterschied zum Verband Haus und Grund, der die Einführung des Ertragswertverfahrens bei der künftigen Grundvermögensbewertung begrüßte, hat der BFW diese Entscheidung scharf kritisiert. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Im Bereich des Ertragswertverfahrens verwendet LieBes sog. Ertragswerte je qm Nutzfläche. Diese Vorgehensweise entspricht den gültigen Vorschriften zur Verkehrswertbestimmung überhaupt nicht mehr. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)